Verbitterung: Mehr als schlechte Laune

Personalmanagement

Corona hat viele Pläne durchkreuzt und Erwartungen enttäuscht. Beförderungen wurden verschoben. Kurzarbeit hat die private Finanzplanung über den Haufen geworfen. Manche haben ihren Arbeitsplatz verloren. Die Betroffenen wollten das nicht, sie konnten nichts dagegen tun, fühlen sich hilflos oder ohnmächtig. Sie bewerten die Situation als unfair oder ungerecht. Wenn damit ein traumatisches Erleben verbunden ist, befinden sich die Betroffenen in einem Schockzustand. An diesen schließt sich die Verarbeitungsphase an, in der die Selbstheilungskräfte aktiviert werden. Manchmal reicht das schon. Nach einiger Zeit ist der Einschnitt überwunden und vielleicht sogar vergessen. Manchmal reichen die Selbstheilungskräfte nicht. Dann manifestiert sich der Schock oder die Kränkung. Die Betroffenen ziehen sich zurück, nehmen nicht mehr am sozialen Leben teil. Es kann eine sogenannte Verbitterungsstörung vorliegen.


Verbittert und sozial zurückgezogen: Die Diagnosekriterien der Verbitterungsstörung

  1. Die Verbitterung entwickelt sich nach einem einmaligen schwerwiegenden Lebensereignis.
  2. Die Betroffenen erleben das Ereignis als ungerecht oder kränkend.
  3. Die Betroffenen reagieren aggressiv oder verängstigt, wenn sie darauf angesprochen werden.
  4. Die Betroffenen sehen sich in der Rolle des Opfers und können das Ereignis nicht verwinden.
  5. Die Betroffenen können unter Beschwerden wie Schlaf- oder Appetitlosigkeit leiden. Möglich sind zudem ausgeprägte innere Unruhe, gedankliche Fixierung auf das auslösende Ereignis, blockierter Antrieb.

(nach: Beate Muschalla, Posttraumatische Verbitterungsstörung, Vortrag, 21.11.2019, www.psychiatrie-akademie.de)


Verbitterung ist mehr als schlechte Laune

Eine Verbitterungsstörung wird in der internationalen Klassifikation ICD-10 mit F43.8 geschlüsselt. F43 sind Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen. Die Ziffer 8 steht für sonstige Belastungen. Das Leitsymptom ist eine Verbitterung nach einem einschneidenden Lebensereignis. Das kann eine Scheidung, eine Krankheit oder ein Arbeitsplatzverlust sein. Das Ereignis erschüttert die Wertvorstellungen und Ideale (Solidarität, Gerechtigkeit) der Menschen. Sie fühlen sich dem Schicksal hilflos ausgeliefert. Die Persönlichkeit verändert sich, das Verhalten kann depressiv-ängstlich bis aggressiv sein. Der oder die Betroffene ist wütend und „verbarrikadiert“ sich hinter der negativen Bewertung der eigenen Lebensumstände. Im Unterschied dazu sind Menschen in einer depressiven Episode antriebslos und in einer gedrückten Stimmung. Diese wird in der ICD-10 mit dem Code F32 geschlüsselt.

Weisheitstherapie kann Verbitterung lösen

Eine Verbitterungsstörung wird oft mit den Mitteln der Weisheitstherapie behandelt. Weisheit wird dabei als Kompetenz gesehen, die sich trainieren lässt. Der Patient beziehungsweise die Patientin übt neue psychologische Kompetenzen ein, die ihn oder sie unterstützen, mit den Problemen anders umzugehen. Dazu zählen die Fähigkeiten, unterschiedliche Perspektiven einzunehmen oder sich vom Geschehen zu distanzieren (siehe Kasten).


Weisheitstherapie: Weisheit lässt sich lernen

In einem Weisheitstraining werden verschiedene Strategien und Methoden geübt. Dazu zählen:

  • Fähigkeit, die Perspektive zu wechseln.
  • Fähigkeit, unterschiedliche funktionale Bewältigungsstrategien zu unterscheiden.
  • Suche nach sinnstiftenden Perspektiven.
  • Vorbilder suchen, die Probleme gut bewältigt haben.

(Nach: Kai Baumann, Weisheitstraining zur Steigerung der Belastungsverarbeitungskompetenz bei reaktiven psychischen Störungen mit Verbitterungsaffekten, Dissertation, Freie Universität Berlin, 2007.)


Ob Mitarbeiter:innen eine Verbitterungsstörung entwickeln, haben HR-Verantwortliche nicht in der Hand. Sie können aber dazu beitragen, dass es nicht so weit kommt oder die Betroffenen Hilfe suchen. Fühlt sich jemand zum Beispiel bei einer Beförderung übergangen, ist die Absage das Minimum an Information. Die Motivation aus Unternehmenssicht kann helfen, diese Entscheidung nachzuvollziehen. Der oder die Mitarbeitende merkt dadurch, dass die Argumente nicht ausschließlich in seiner oder ihrer Person begründet sind. Kommt es doch zu einer Verbitterungsstörung, sollten Personaler:innen dies behutsam ansprechen, zum Beispiel: „Ich habe den Eindruck, etwas belastet Sie.“ Behutsam ist eine klare Ansprache, die nicht bohrend ist. Man darf die vermeintliche Niederlage auch nicht kleinreden („Das ist doch halb so schlimm.“). Die Wahrnehmung des oder der Betroffenen muss so akzeptiert werden, wie sie ist. Er oder sie fühlt sich ungerecht behandelt oder ist massiv gekränkt. Diese Schwere geht nicht einfach mal so vorbei. Wenn man sie als Personaler:in im Gespräch würdigt, kann dies ein Sprungbrett sein, um professionelle Hilfe anzubieten.

Zum Weiterlesen:

Arnold, C., Linden, M., Ratgeber Verbitterung. Hogrefe Verlag, Göttingen, 2021.

Engelbrecht S., Linden M., Lass los es reicht. Wege aus der Verbitterung. Ecowin Verlag, Wals, 2018.

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Martin Reinhardt, Diplom-Sozialpädagoge und Leiter Externe Mitarbeiterberatung bei stg – Die Mitarbeiterberater

Martin Reinhardt

Martin Reinhardt ist Diplom-Sozialpädagoge und Leiter Externe Mitarbeiterberatung bei stg – Die Mitarbeiterberater. Er verfügt über mehr als 30 Jahren Erfahrung im Führungskräftecoaching, in der Teamentwicklung und im Konfliktmanagement. Er unterstützt unter anderem bei Burn-out-Gefahr und in Lebenskrisen.

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