Neue Richtlinien bei Stepstone: Was stimmt wirklich?

Recruiting

Bei einer der größten Stellenbörsen Deutschlands gelten ab 15. März neue Regeln für Jobanzeigen. Was das bedeutet – und was nicht.

Anfang März sorgte eine kurze Meldung des Magazins DER SPIEGEL für Aufregung und Sorgenfalten bei Personalern und Recruitern: Stepstone, eine der größten Stellenbörsen Deutschlands, würde seine Richtlinien überarbeiten.

Schon ab 15. März seien demnach bei Stellenanzeigen Angaben wie etwa „Vollzeit“ oder „unbefristet“ nicht mehr gestattet, Unternehmen müssten außerdem ihre „gelebten Werte“ darlegen und der Stellenbörse erweiterten Zugriff auf ihren Bewerbungs- und Auswahlprozess gewähren.

Stimmt das? Human Resources Manager hat bei Stepstone nachgehakt und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Gelten ab 15. März neue Richtlinien für Stellenanzeigen bei Stepstone?

Ja, das ist richtig.

Sind Angaben wie „Vollzeit“, „unbefristet“ oder „teamfähig“ dann nicht mehr gestattet?

Diese Einschränkungen beziehen sich ausschließlich auf den Jobtitel, keineswegs jedoch auf die gesamte Anzeige.
Im Einzelnen sollen bei Stepstone folgende Bestandteile einer Stellenanzeige nicht mehr im Jobtitel erscheinen:

  • Ortsangaben – es sei denn, sie sind Teil der Jobbezeichnung wie z. B. „Vertriebsleiter Europa“
  • Formulierungen wie zum Beispiel „Wir suchen“ oder „Ihre Chance“ – hierbei handele es sich um Relikte von Printanzeigen ohne Mehrwert für die Online-Jobsuche
  • Interne Abteilungsnamen und Referenznummern – Jobtitel wie „Mitarbeiter im Referat 754“ hätten keine Aussagekraft
  • Soft-Skills wie „teamfähig“ oder „engagiert“ – es sei denn, solche Eigenschaften sind außergewöhnlich relevant für die Stelle
  • Vertragslaufzeit, falls sie „unbefristet“ ist
  • Arbeitsumfang, falls er „Vollzeit“ ist
  • Anzahl der gesuchten Mitarbeiter
  • Begriffe, die von gängigen Jobtiteln abweichen, wie z. B. „Plaudertasche“ oder „Umsetzungskünstler“
  • Schreibweise in Großbuchstaben – es sei denn, es handelt sich um Fachbegriffe wie etwa „SAP“
  • Abkürzungen wie beispielsweise „Kaufm. Mitarbeiter“ statt „Kaufmännischer Mitarbeiter“

Warum sollen diese Angaben nicht mehr in Jobtiteln auftauchen?

Laut Stepstone sind ausschließlich das Suchverhalten potenzieller Kandidaten und die bestmögliche Auffindbarkeit von Stellenanzeigen die Gründe für diese Änderungen. Nach Formulierungen wie „Ihre Chance“, „Plaudertasche“ oder „Kaufm. Mitarbeiter“ würden Bewerber nicht suchen – es sei daher kontraproduktiv für allem Beteiligten, sie im Jobtitel auftauchen zu lassen.

Heißt das, wichtige Angaben fallen in Zukunft bei Stepstone ganz weg?

Nein.Insbesondere Kern-Informationen für Stellen sollen und dürfen auch zukünftig in dortigen Anzeigen auftauchen. Originalton Stepstone: „Wir möchten unbedingt, dass solche Angaben in Stellenanzeigen angegeben werden. Aus diesem Grund gibt es auch extra hierfür vorgesehene Felder.“

Dies betreffe sowohl den Standort des Unternehmens als auch den Arbeitsumfang, die Art der Anstellung und Anforderungen an die Kandidaten wie beispielsweise „teamfähig“.

Sind Unternehmen verpflichtet, ihre „gelebten Werte“ zu hinterlegen?

Nein. Die Berichterstattung des SPIEGEL in diesem Punkt sei falsch, erklärte Stepstone.
Zwar sei ab 15. März eine kurze Unternehmensbeschreibung Pflichtbestandteil von Anzeigen – diese könne „gelebte Werte“ enthalten – müsse aber nicht.

„Eine Unternehmensbeschreibung kann Informationen zur Branche, zu Produkten oder Dienstleistungen, zu Mitarbeitervorteilen und/oder eben zu Werten enthalten“, so die Auskunft von Stepstone.

Falls sich ein Unternehmen hierbei entscheidet, seine Werte zu hinterlegen, könne dies zum Beispiel anhand von Fragen geschehen wie: „Wie steht das Unternehmen zum Thema Familie und Beruf? Welcher Führungsstil wird gepflegt? Wie wird im Unternehmen kommuniziert? Welche Formen der Zusammenarbeit in Teams gibt es? Welche Vision hat das Unternehmen?“

Verlangt Stepstone von seinen Anzeigenkunden eine tieferen Einblick in das Bewerbungs- und Auswahlverfahren?

Nein. Auch in diesem Punkt, so Stepstone, sei der Bericht des SPIEGEL nicht korrekt.
Es werde ab 15. März lediglich verlangt, dass der „Jetzt bewerben“-Button auf ein funktionstüchtiges Formular verweise – entweder bei Stepstone oder bei dem Unternehmen selbst.

In Einzelfällen führe der Button derzeit noch immer „ins Nirgendwo“. Diese frustrierende Erfahrung, die oftmals den Abbruch einer Bewerbung zur Folge hätte, solle in Zukunft vermieden werden. Weitere Einblicke in das Auswahlverfahren eines Unternehmens erhalte die Stellenbörse nicht.

Unsere Newsletter

Abonnieren Sie die HR-Presseschau, die Personalszene oder den HRM Arbeitsmarkt und erfahren Sie als Erstes alles über die neusten HR-Themen und den HR-Arbeitsmarkt.
Newsletter abonnnieren

Weitere Artikel