Höherer Mindestlohn führt nicht zu Stellenabbau

Personalmanagement

Seit Januar 2020 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 9,35 Euro die Stunde. Er wurde seit seiner Einführung im Januar 2015 bereits zum vierten Mal erhöht. Obwohl dadurch für Unternehmen die Personalkosten gestiegen sind, müssen Arbeitnehmer:innen in aller Regel nicht um ihre Jobs bangen. Laut einer aktuellen Studie von Randstad und Ifo planen nur 11 Prozent der befragten Unternehmen, aufgrund des höheren Mindestlohns Stellen abzubauen. 44 Prozent der Unternehmen kompensieren die erhöhten Kosten, indem sie die Preise für ihre Produkte oder Dienstleistungen erhöhen und die Kosten damit an die Kund:innen weitergeben. Nur 13 Prozent reduzieren die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten. Damit haben sich die Warnungen vor massiven Arbeitsplatzverlusten durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns nicht bewahrheitet.

Unternehmen umgehen den Mindestlohn

Allerdings suchen einige Unternehmen nach wie vor Wege, den Mindestlohn zu umgehen: 6 Prozent planen infolge der Mindestlohnerhöhung, mehr Praktikant:innen einzustellen, 17 Prozent schaffen mehr Minijobs. 15 Prozent der Befragten gaben außerdem an, das Mitarbeiter:innen der Mindestlohn vorenthalten werde, obwohl er ihnen gesetzlich zustünde. Um das zu verhindern fordert Hans Christian Bauer, Director Social Affairs und der Randstad Akademie bei der Randstad Gruppe Deutschland, eine einheitliche Regelung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Das Ifo-Institut befragt im Auftrag von Randstad Deutschland vierteljährlich 1.000 Personalverantwortliche in Deutschland zu aktuellen Entwicklungen. Weitere Details zur Studie finden Sie hier.

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