Corona-Virus: Was Personaler wissen müssen

Arbeitsrecht

Herr Mingers, welche Folgen hat die Ausbreitung des Corona-Virus für unseren beruflichen Alltag?
Aufgrund von Verdachtsfällen könnte es zu Ausfällen von Kollegen kommen. In einem solchen Fall greift die allgemeine Treuepflicht von Mitarbeitern: Das heißt, gesunde Angestellte können zu Überstunden verpflichtet werden, die aufgrund eines „unvorhersehbaren Notfalls“, also zum Beispiel mit dem Ausfall von Kollegen, notwendig geworden sind.

Es starben bisher wesentlich mehr Menschen an den Folgen der Grippe als am Corona-Virus. Dürfen Angestellte dennoch aus Angst vor einer Infektion mit dem neuen Virus der Arbeit fernbleiben?
Grundsätzlich dürfen das Angestellte erst dann, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung unzumutbar ist. Präventive Gründe reichen nicht aus. Es müssen schon konkrete Gefahren vorliegen. Es sei denn, das Unternehmen hat sich trotz Aufforderung einer Gesundheitsbehörde oder des Betriebsrats geweigert, schützende Maßnahmen vorzunehmen. Dann dürfen Angestellte der Arbeit fernbleiben.

Dürfen Arbeitnehmer die Dienstreise in betroffene Regionen verweigern?
Nein, grundlos geht das nicht. Der Arbeitgeber muss zwischen beruflichen Interessen und seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Mitarbeiter abwägen. Die Fürsorgepflicht wäre nicht erfüllt, wenn der Angestellte in jene Gegenden Chinas entsendet werden würde, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Verweigert ein Mitarbeiter eine Dienstreise allerdings aus nicht nachvollziehbaren Gründen, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und sogar zu einer Kündigung führen.

Lesen Sie auch:

Corona-Virus: Wie Unternehmen und Veranstalter reagieren

 

Ist es Angestellten erlaubt, den direkten Kontakt mit chinesischen Kollegen zu verweigern? Immerhin haben sich Mitarbeiter in Bayern bei einer chinesischen Kollegin angesteckt.
Nein, denn ohne wesentliche Anhaltspunkte für eine Erkrankung haben Angestellte kein Recht darauf, den Kontakt mit chinesischen Kollegen zu verweigern. Wesentliche Anhaltspunkte wären beispielsweise der Herkunftsort oder das Aufzeigen von Symptomen.

Darf der Arbeitgeber Homeoffice anordnen, wenn die Gefahr einer Ansteckung zu groß wird?
Das darf der Arbeitgeber nur, wenn eine solche Regelung im Arbeitsvertrag besteht und auch ein Arbeitsplatz zu Hause vorhanden ist.

Müssen Angestellte, die sich mit dem Virus infiziert haben, ihrem Arbeitgeber die Diagnose mitteilen?
Normalerweise nicht, weil Krankheiten datenschutzrechtlich hochsensibel sind. Bis jetzt besteht laut dem Infektionsschutzgesetz nur eine Meldepflicht des Arztes an das zuständige Gesundheitsamt. Es ist eher unwahrscheinlich, dass aufgrund der allgemeinen Sicherheit auch eine Meldepflicht an den Arbeitgeber beschlossen wird.

Welche Vorsorge muss der Arbeitgeber angesichts der drohenden Pandemie treffen?
Die generelle Fürsorgepflicht des Arbeitgebers betrifft auch die Prävention von Krankheiten. Darunter fallen vor allem die Aufklärung über Risiken und Symptome sowie die Aufsicht über die Einhaltung von Hygiene- und Gesundheitsvorschriften. Bei akuter Gefährdung und Bedarf muss auch ein Mundschutz bereitgestellt werden. Besteht der Verdacht, dass sich ein Mitarbeiter infiziert hat, sollte eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden.

 

Zur Person: Markus Mingers ist Inhaber der Kanzlei Mingers Rechtsanwälte sowie
Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften. Er ist Experte für Verbraucherschutz, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarkt sowie Gesellschaftsrecht.

Unsere Newsletter

Abonnieren Sie die HR-Presseschau, die Personalszene oder den HRM Arbeitsmarkt und erfahren Sie als Erstes alles über die neusten HR-Themen und den HR-Arbeitsmarkt.
Newsletter abonnnieren
(c) Stefan Wieland

Hannah Petersohn

Chefredakteurin
Human Resources Manager
Hannah Petersohn war bis Oktober 2020 Chefredakteurin des Magazins Human Resources Manager. Die gebürtige Berlinerin hat Kulturwissenschaften und Philosophie in Berlin und Paris studiert und ihr Volontariat bei der Tageszeitung Weser Kurier in Bremen absolviert.

Weitere Artikel