Brückenteilzeit bleibt häufig ungenutzt

Arbeitsrecht

Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Neuregelung zur Brückenteilzeit: Sie garantiert Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum von einem bis fünf Jahren zu reduzieren und anschließend zu der ursprünglichen Stundenanzahl zurückzukehren. Doch in der Praxis kommt das Modell eher selten zum Einsatz, wie die aktuelle Randstad-ifo-Personalleiter-Befragung ergeben hat: Nur 36 Prozent der rund 800 befragten Personalleiter:innen gaben an, dass ihre Mitarbeiter:innen die neue Regelung 2019 nutzten. Gerade mal bei drei Prozent war das „häufig“ der Fall, immerhin elf Prozent gaben an, dass ihre Mitarbeiter „gelegentlich“ die Brückenteilzeit in Anspruch nehmen, 22 Prozent beantworteten die Frage mit „selten“. Bei 65 Prozent der Befragten bleibt die neue Regelung bisher vollkommen ungenutzt.

Unternehmensgröße ist entscheidend

Unternehmen sind erst ab einer Größe von 46 Beschäftigten verpflichtet, ihren Mitarbeiter:innen Brückenteilzeit anzubieten. Deshalb überrascht es wenig, dass diese vor allem in Großunternehmen zum Einsatz kommt. Aus den Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gaben 59 Prozent an, dass ihre Mitarbeiter:innen Brückenteilzeit in Anspruch nehmen, bei 7 Prozent davon sogar „sehr häufig“. In der Kategorie der mittelgroßen Unternehmen gaben 34 Prozent der befragten Personaler an, dass ihre Mitarbeiter die Möglichkeit nutzten. Bemerkenswert ist, dass immerhin 16 Prozent der Personalleiter:innen aus Unternehmen mit weniger als 45 Beschäftigten angaben, dass Mitarbeiter:innen übergangsweise zur Teilzeit wechseln – manche Kleinunternehmen bieten die Brückenteilzeit demnach freiwillig an.

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